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§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen: Wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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Dr. Flynn: Das ist auch vollkommen richtig so!
Sonst könnte sich ja jeder dahergelaufene Spinner einen Doktortitel zulegen und Leute fachlich total inkompetent beraten, mit katastrophalen Konsequenzen.
Himmel, wo kämen wir da hin?
Kinderspeck
Dr. Flynn