Blogger und andere Internetnutzer, die Inhalte aktiv verbreiten, werden von Abmahnwellen überrollt. Das hat zu viel Unsicherheit und Paranoia geführt.
Ich möchte hier zeigen, wie ihr mein Creative-Commons-lizensiertes Zeug verwenden könnt – und auch, dass ihr dafür keine grausamen Konsequenzen zu befürchten habt.
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Das Wichtigste zuerst:
Ich bin ein netter Mensch und keine Anwaltskanzlei. Sofern ihr nichts macht, was haarsträubend fies ist, bleibt der Rechtsweg für mich immer die ALLERLETZTE Option. Wenn mir nicht passt, wie ihr meine Werke verwendet, bekommt ihr eine freundliche eMail, keine kostenpflichtige Abmahnung.
Falls ihr Inhalte von mir weiterverwenden wollt und nicht sicher seid, ob das OK ist, schreibt mir und fragt:
Meine Songs, Videos und Fotos sind mit wenigen Ausnahmen unter Creative Commons (CC BY-NC) freigegeben. Die Lizenz erlaubt euch, viel mehr mit den Sachen zu machen, als nach geltendem Urheberrecht erlaubt wäre.
Quellen, aus denen ihr euch bedienen könnt:
Bandcamp – Songs als mp3, FLAC, Ogg Vorbis, AAC, ALAC
Vimeo – Video-Downloads, HD & Smartphone-Version
Flickr – High-Res-Fotos
ccMixter – Einzelspuren zu Songs
Soundcloud | Jamendo | Instagram | YouTube
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Beispiele, was ihr mit der Lizenz tun könnt:
- Ihr dürft die Songs, Videos, Comics und Fotos (nachfolgend zusammengefasst als “mein Zeug”) weitergeben und im Internet hochladen.
- Ihr dürft mein Zeug zitieren, bearbeiten, verändern, verschönern, covern, remixen und in andere Medien, z.B. Fotocollagen und Videos einbinden. Die Ergebnisse eurer Bastelarbeit könnt ihr ebenfalls frei veröffentlichen.
- Ihr dürft mein Zeug für Fanarbeiten und Fanseiten oder zur Berichterstattung über meine Musik verwenden, aber auch für Websites und andere Projekte, die nichts mit Ey Lou Flynn zu tun haben.
- Ihr dürft mein Zeug auf YouTube und andere Social-Web-Seiten stellen, für euer Online-Radio streamen und in Blogposts oder Podcasts verbraten.
- Ihr dürft mein Zeug in gleicher Weise außerhalb des Internets verwenden – auch für TV- und Print-Publikationen (Offener Kanal, Schülerzeitung etc.)
- Alle diese Berechtigungen gelten für unbegrenzte Zeit.